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Untersuchung von Betrug und Fehlverhalten


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So erreichen Sie die Abteilung Untersuchungen:

Bitte geben Sie dabei Folgendes an:

  • Welche mutmaßlich rechtswidrige Verhaltensweise oder Handlung möchten Sie melden?
  • Wo und wann hat sich der Vorfall ereignet? (Datum und Uhrzeit, sofern Sie dazu Angaben machen können)
  • Wer hat die Handlung begangen?
  • Wie hat die Person oder Firma/Organisation die mutmaßlich rechtswidrige Handlung begangen?
  • Warum war diese Handlung nicht korrekt?

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Gemäß den Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe können Hinweisgebende ihren Verdacht auch über eine externe Plattform melden, wobei ihre Identität zusätzlich besser geschützt ist.

Verdachtsmeldungen können auch direkt an

Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen gemäß Betrugsbekämpfungsleitlinien der EIB-Gruppe können auch an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) erfolgen.


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Wichtige Leitlinien


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  • Last modified-on: 14-12-2022