Die EIB-Gruppe wird eine Plattform für technische Beratung zu Finanzinstrumenten einrichten und verwalten, um den Einsatz von Finanzinstrumenten im Rahmen von ESIF zu fördern. Die Mittel, die aus den ESIF für Finanzinstrumente vorgesehen sind, dürften von rund 12 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007–2013 auf 30 bis 35 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014–2020 steigen. Im Zusammenhang mit dieser Erhöhung hat die Europäische Kommission beschlossen, die horizontale Beratungstätigkeit über die Plattform auszuweiten.
Über die Plattform wird die EIB-Gruppe methodische Hilfestellung geben (in Form von Handbüchern und Leitfäden) und den Kompetenzaufbau fördern (durch Schulungen oder E-Learning-Kurse). Nach der Anfangsphase können über die Plattform weitere Aktivitäten angeboten werden.
Die Mitgliedstaaten können die EIB-Gruppe bei Ex-ante-Bewertungen um Unterstützung bitten, bevor sie Finanzinstrumente entwickeln. Ex-ante-Bewertungen sind eine neue Anforderung der Dachverordnung für 2014-2020. Sie bestehen aus einer Studie, die von der Verwaltungsbehörde durchgeführt wird und den Nachweis erbringt, dass der Einsatz von Finanzinstrumenten notwendig ist. Solche Ex-ante-Bewertungen werden von den Verwaltungsbehörden finanziert, die unter Einhaltung der entsprechenden Vergabevorschriften die EIB-Gruppe oder andere Dienstleister direkt damit beauftragen können. Die kürzlich veröffentliche Ex-ante-Methodik (hier abrufbar) kann als praktischer Leitfaden für solche Unterlagen verwendet werden.
Die EIB-Gruppe hat umfangreiche Erfahrung mit technischer Hilfe für JESSICA- und JEREMIE-Projekte und hat intensiv an der Ausarbeitung der Ex-ante-Methodik mitgewirkt. Wenn ein Mitgliedstaat die EIB-Gruppe bittet, ihn bei einer Ex-ante-Bewertung zu unterstützen, muss die betreffende Verwaltungsbehörde dazu mit der Bank einen bilateralen Vertrag abschließen. Auf Anfrage der Verwaltungsbehörde erbringt die EIB-Gruppe zudem maßgeschneiderte Beratungsdienste für den gesamten Lebenszyklus von ESIF-Finanzinstrumenten.
Die Mittelkombination gehört neben Beratungsleistungen zu den wichtigsten Angeboten der EIB-Gruppe. Dabei kombinieren wir unsere Finanzierungen mit Mitteln aus anderen Quellen, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Eine solche Bündelung ist auch mit ESIF-Mitteln möglich: Bei bestimmten Projekten werden die Finanzprodukte der EIB mit ESIF-Mitteln und/oder anderen öffentlichen Mitteln kombiniert. Ein Beispiel dafür ist der „Greener Social Housing Fund“, ein JESSICA-Stadtentwicklungsfonds, der von The Housing Finance Corporation Limited (THFC) verwaltet wird. Die THFC erhielt 12 Millionen Pfund Sterling aus dem London Green Fund, der aus dem EFRE mitfinanziert wird. Gleichzeitig vergab die EIB ein Darlehen von 500 Millionen Pfund Sterling an die THFC, und die britische Regierung stellte Zuschüsse von 450 Millionen Pfund Sterling zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden Darlehen zu günstigen Konditionen an anerkannte Sozialwohnungsunternehmen vergeben, die diese für Stadterneuerungsvorhaben und Sanierungsarbeiten an Sozialwohnungen verwenden.
Die EIB-Gruppe kann Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden speziell bei der Konzipierung, Entwicklung und Verwendung spezifischer Finanzinstrumente im Rahmen von Programmen unterstützen. Die Verwaltungsbehörden können die Synergien zwischen Finanzinstrumenten und anderen Förderformen wie Zuschüssen nutzen, indem sie für eine einzige Finanzierung mehrere Finanzierungsquellen kombinieren. Beispielsweise wurden bei einem Finanzinstrument zur Sanierung von Wohnblöcken in Litauen (hier abrufbar) Zuschüsse, Darlehen und technische Hilfe in einer einzigen Finanzierung gebündelt. Die Verordnungen für die ESIF 2014-2020 lassen viel mehr Spielraum für die Kombination von Zuschüssen, Darlehen und technischer Hilfe als zuvor. Die Verwaltungsbehörden finanzieren solche Dienstleistungen aus den Mitteln, die in dem betreffenden Programm für technische Hilfe vorgesehen sind. Zu diesen Leistungen gehören die Erarbeitung von Investitionsstrategien für spezifische Sektoren oder Gebiete, die Konzipierung spezifischer Darlehens-, Beteiligungs- oder Garantieprodukte, die Ausarbeitung von Vergabeverfahren und vieles mehr.
Gemäß der Verordnung für die ESIF 2014–2020 können die Verwaltungsbehörden die EIB-Gruppe oder andere Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen direkt mit dem Einsatz nationaler, regionaler, transnationaler oder grenzüberschreitender Finanzinstrumente betrauen. Aufgrund der Erfahrung, die die EIB-Gruppe mit der Verwaltung von Fonds für dezentrale Finanzierungsinstrumente und von Fonds für die KMU-Finanzierung (JEREMIE) hat, sind wir bestens positioniert, um die Aufgabe des Fondsmanagers zu übernehmen.
Ziel dezentraler Finanzierungsinstrumente ist es, durch eine stärkere Hebelung mit den begrenzten EU-Haushaltsmitteln die größtmögliche Wirkung zu erzielen. Im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds der EU (ESIF) werden EU-Mittel in Finanzprodukte wie Darlehen, Garantien, Beteiligungen und andere Mechanismen umgewandelt, die mit einer Risikoübernahme verbunden sind. Dadurch können frei werdende Mittel erneut eingesetzt werden. Gegenwärtig verwaltet die EIB acht Dachfonds für dezentrale Finanzierungsinstrumente in fünf europäischen Ländern (siehe vollständige Liste) mit einem Gesamtvolumen von 1,28 Milliarden Euro.
Zehn JESSICA-Fonds mit dem Schwerpunkt Stadtentwicklung aus der ersten Generation der dezentralen Finanzierungsinstrumente (Programmplanungszeitraum 2007–2013) sind in sieben europäischen Ländern nach wie vor aktiv.