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  • Treuhandfonds

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  • Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen Partnerländern (EPTATF)

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  • Durch den Treuhandfonds EPTATF sollen EIB-Projekte in den Ländern der Östlichen Partnerschaft an Qualität gewinnen und einen stärkeren Entwicklungseffekt erzielen.

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  • Durch den Treuhandfonds für technische Hilfe in der Östlichen Partnerschaft (EPTATF) sollen EIB-Projekte in diesen Ländern weiter an Qualität gewinnen und dadurch einen noch stärkeren Entwicklungseffekt erzielen. Der sektorübergreifende Fonds, an dem sich mehrere Geldgeber beteiligen, wurde von der Bank im Dezember 2010 eingerichtet. Er ermöglicht gezielte technische Beratung, um die Finanzierungen der EIB in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen. Neben der direkten projektbezogenen Hilfe fördert die EIB aus dem Treuhandfonds auch den Aufbau institutioneller Strukturen und den Kompetenzaufbau. Dafür stehen das Praktikumsprogramm der Östlichen Partnerschaft und das EPTATF-Programm für die Entsendung von Mitarbeitern zur Verfügung. Über die nachstehenden Links sind die Regeln für die Errichtung und Verwaltung des Treuhandfonds und die Geschäftsordnung abrufbar.

    Der EPTATF soll kritische Lücken schließen, die die Vorbereitung und Durchführung von Investitionsvorhaben behindern. Aus dem Fonds werden folgende Maßnahmen finanziert:

    • Vormachbarkeits-, Machbarkeits- und andere Studien für die Vorbereitung von Investitionsvorhaben
    • Prüfung institutioneller und rechtlicher Gesichtspunkte
    • Beurteilung der ökologischen und sozialen Auswirkungen
    • Projektmanagement und/oder Unterstützung der Projektträger während der gesamten Projektdurchführung
    • vorgelagerte Studien zur Ermittlung des Investitionsbedarfs und zur Festlegung der Prioritäten sowie horizontale Aktivitäten, die auf institutionelle Aspekte und den Kompetenzaufbau ausgerichtet sind

    Der EPTATF ist ein flexibler Mechanismus. Er kann rasch auf neue Erfordernisse reagieren und den Kompetenzaufbau in den Ländern der Östlichen Partnerschaft fördern. Der Fonds wurde von der EIB eingerichtet und wird von ihr verwaltet. Die Bank bringt auch ihre Erfahrung und Sachkenntnis in der Projektprüfung und Beratung ein.

    Wer kann aus dem EPTATF unterstützt werden?

    Für eine finanzielle Unterstützung aus dem EPTATF kommen derzeit Armenien, Aserbaidschan, Belarus (seit 2017), Georgien, Moldau und die Ukraine in Betracht. Der Fonds kann auch grenzüberschreitende oder regionale Studien und Programme finanzieren, die für die betreffenden Länder von Bedeutung sind.

    Vorrangige Bereiche

    • Entwicklung des privaten Sektors, wobei in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden
    • Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur; dazu gehören die Bereiche Verkehr, Energie, Wasser, Umweltinfrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologie
    • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

    Komplementarität und Koordination

    Der EPTATF trägt dazu bei, die Finanzierungstätigkeit der EIB in den Ländern der Östlichen Partnerschaft auszuweiten. Er ergänzt vorhandene Möglichkeiten der Mittelkombination sowie Finanzierungsinstrumente. Seine strategische Ausrichtung wurde von der EIB festgelegt und von den Geldgebern des Fonds bestätigt. Die Operationen werden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Partnerländern ausgearbeitet und orientieren sich an deren Strategien und Plänen.

    Die Geberländer

    Deutschland, Frankreich, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich haben bereits einen zugesagten Betrag von 39,3 Millionen Euro (Stand: 30. Juni 2018) zum Treuhandfonds beigetragen. Die Geldgeber können der EIB strategischen Input geben, wenn die Bank auf neue Situationen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft reagieren muss. So kann die Bank noch wirkungsvoller handeln.

    Operationen

    Bis Juni 2018 wurden aus dem EPTATF bereits 26 Operationen von insgesamt 32,1 Millionen Euro genehmigt. Ein Überblick über die genehmigten EPTATF-Operationen ist hier abrufbar.

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    Ermittlung des Bedarfs an technischer Hilfe

    Der Bedarf an Beratungsleistungen und anderer geeigneter technischer Hilfe (TH) wird im Dialog mit öffentlichen und/oder privaten Projektträgern und den Behörden der Partnerländer ermittelt. Dabei arbeitet die Bank auch mit der Europäischen Kommission und anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen zusammen, die sich zum Teil ebenfalls an der Finanzierung beteiligen. Anträge für technische Hilfe werden von den Geldgebern des EPTATF auf Vorschlag der Bank genehmigt.

    Auftragsvergabeverfahren

    Aufträge für technische Beratung müssen ausgeschrieben werden. Für die Vergabe von Beratungsleistungen gelten in Abhängigkeit vom Auftraggeber das „Handbuch für Vergabeverfahren im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen“ der Europäischen Kommission (EuropeAid cooperation office) oder der Leitfaden der EIB für die Auftragsvergabe. Die EIB überwacht die Projektdurchführung in enger Zusammenarbeit mit dem Projektträger und anderen Interessenträgern.


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  • Last modified-on: 26-11-2020