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  • Technische Hilfe

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  • Laufende oder initiierte Technische-Hilfe-Operationen

    Operation Land Zielsetzung Betrag in EUR Contractor
    Irish Sustainable Forest Fund Irland Hilfe beim Aufbau der anfänglichen Projektpipeline 30 500

    Purser Tarleton Russell LTD
    36 Fitzwilliam Sqaure
    Dublin 2, D02HX82
    Ireland

    HBOR Natural Capital Croatia Kroatien

    Aufbau von Kompetenzen der Endbegünstigten

    Unterstützung der Endbegünstigten bei der Ermittlung tragfähiger Geschäfts- und Finanzierungsmodelle

    Einführung von Überprüfungsverfahren für die NCFF bei der HBOR

    Festlegung von Basiswerten für Umweltindikatoren, Messung und Berichterstattung

    Erfüllung der Berichtspflichten

    934 500

    Consortium composed of PricewaterhouseCoopers EU Services (BE), AGRECO (BE) and WWF Adria, led PricewaterhouseCoopers EU Services:

    PricewaterhouseCoopers, Société cooperative (Member entity of PwC EU Services EESV)
    2, rue Gerhard Mercator B.P. 1443
    L-1014, Luxembourg

    Planung eines Biodiversitätsprojekts im Mittelmeerraum Spanien

    Unterstützung bei der Ermittlung einer geeigneten Kapital- und Rechtsstruktur für das Projekt

    17 000

    Landwell - PricewaterhouseCoopers Tax & Legal Services, S.L.
    Paseo de la Castellana
    259-B Madrid
    Spain

    Beratung bei der Kapitalstruktur – horizontale Aktivitäten k. A.

    Leitfaden zur Ermittlung der geeigneten Kapitalstruktur für Unternehmen, die in den Bereichen Biodiversität, Naturschutz und Renaturierung tätig sind

    34 950

    SYSTEMIQ Limited
    69 Carter Lane
    EC4V5EQ London
    UK

    Fallbuch zu grüner Hybridinfrastruktur – horizontale Aktivitäten

    k. A.

    Handbuch mit Fallstudien zur systematischen Einbindung naturnaher Lösungen und NCFF-Komponenten in herkömmliche Infrastruktur

    34 936

    Global Infrastructure Basel Foundation
    Elisabethenstr. 22
    4051 Basel
    Switzerland

    Athens Resilient City and Natural Capital Griechenland

    Entwicklung von grünen Infrastrukturlösungen/naturbasierten Lösungen für Stadtentwicklungsprojekte

    Festlegung von Basiswerten für Umweltindikatoren, Messung und Berichterstattung

    Einrichtung von Kontrollverfahren auf dem Lykabettus zum Schutz vor Erosion

    499 999

    Suez Consuting (SAFEGE SAS)
    15-27 rue du Port, Parc de rile
    92000 Nanterre
    France

    Development of a bespoke monitoring and investment management platform k. A.

    Develop a bespoke "monitoring and investment management platform" that will support Rewilding Europe Capital (REC) in the monitoring and reporting of information.

    34 400

    Singlify Ltd
    20b Brondesbury Road
    NW66AY London
    UK

    Häufig gestellte Fragen

    1. Für welche Art von Vorhaben kann technische Hilfe im Rahmen der NCFF in Anspruch genommen werden?

    Die technische Hilfe der NCFF fördert Maßnahmen zur Unterstützung und zum Kompetenzaufbau für Vorhaben, die voraussichtlich Mittel aus der NCFF erhalten. Technische Hilfe im Rahmen der NCFF kann z. B. in Anspruch genommen werden, um die notwendigen Kompetenzen beim Projektträger und bei den involvierten Gruppen aufzubauen, um eine Machbarkeitsstudie zu erstellen oder um eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung während der Projektlaufzeit zu unterstützen.

    Die technische Hilfe kann unter anderem für Folgendes verwendet werden:

    • Erstellung von Basisstudien, Überwachung der biologischen Vielfalt oder von Ökosystemen
    • Beurteilung der Anfälligkeit für den Klimawandel, Analyse möglicher Folgen des Klimawandels, Empfehlungen für ökosystembasierte Anpassungslösungen
    • Schulungen und Kompetenzaufbau
    • Machbarkeitsstudien
    • Verbesserung und Stärkung einzelner Komponenten eines Projekts/Geschäftsplans
    • weitere Verbesserung der Finanzkennzahlen und/oder des Business Case
    • Beratung zur rechtlichen Struktur des Projekts

    2. Ist die technische Hilfe daran gebunden, dass ein Darlehen im Rahmen der NCFF in Anspruch genommen wird?

    Technische Hilfe wird nur für Projekte zur Verfügung gestellt, die voraussichtlich Finanzmittel aus der NCFF in Anspruch nehmen werden – also Projekte, die zu den LIFE-Zielen beitragen, die nach Auffassung der Bank wirtschaftlich sinnvoll sind und bei denen der Projektentwickler klar an der Entwicklung eines tragfähigen Projekts interessiert ist.

    3. Wie kann man technische Hilfe im Rahmen der NCFF beantragen?

    Bevor interessierte Projektentwickler einen Antrag auf technische Hilfe stellen, müssen sie das NCFF-Kontaktformular online ausfüllen und einsenden. Die Bank beurteilt zunächst, ob das Projekt für eine Förderung aus NCFF-Mitteln in Frage kommt, und ob es wirtschaftlich tragfähig ist. Dann bittet sie gegebenenfalls den Projektentwickler um eine detaillierte Aufstellung des Finanzbedarfs. Diese sollte Folgendes umfassen:

    • Beschreibung und Umfang der benötigten technischen Hilfe
    • Beschreibung zentraler Elemente der technischen Hilfe
    • geschätzte Kosten der benötigten technischen Hilfe
    • detaillierte Kostenaufstellung für die benötigte technische Hilfe
    • Zeitplan für die Umsetzung, einschließlich geplanter Auszahlungstermine der technischen Hilfe
    • Angaben zu eventuellen sonstigen erhaltenen Fördergeldern
    • Beschreibung der wichtigsten Auswirkungen der technischen Hilfe
    Wenn diese Angaben vorliegen, prüft die Bank den Antrag und informiert den Antragsteller darüber, für welche Komponenten er gegebenenfalls technische Hilfe im Rahmen der NCFF in Anspruch nehmen kann. Sodann übersendet die Bank dem Projektentwickler einen Entwurf der Terms of Reference, den dieser ausfüllt.

    4. Wie hoch ist der für technische Hilfe verfügbare Betrag?

    Für jedes Projekt steht maximal eine Million Euro an technischer Hilfe zur Verfügung. Dabei sollte die technische Hilfe jedoch in der Regel zehn Prozent der geschätzten Gesamtfinanzierung der NCFF in das Projekt nicht übersteigen. In Ausnahmefällen und falls dies angesichts der innovativen Natur des Projekts sinnvoll ist, kann die Bank die Obergrenze von zehn Prozent überschreiten; sie kann jedoch nicht mehr als eine Million Euro an technischer Hilfe für ein Projekt bereitstellen.

    5. Was geschieht, wenn technische Hilfe genehmigt wurde, das Projekt aber letztlich doch nicht durchgeführt oder nicht mithilfe von NCFF-Mitteln finanziert wird?

    Falls bereits vor der Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung technische Hilfe für die Projektentwicklung gewährt wurde, letztendlich aber doch keine NCFF-Mittel eingesetzt werden, behält sich die EIB vor, bis zu 15 Prozent der bereitgestellten technischen Hilfe zurückzuverlangen. Eine Rückzahlung kann verlangt werden, wenn das Projekt nicht weiter verfolgt wird, obwohl es technisch und finanziell sinnvoll wäre und/oder wenn der Projektentwickler andere Finanzierungsoptionen nutzt. Falls das Projekt während der Umsetzungsphase scheitert, falls die Rückzahlung nach Auffassung der EIB eine finanzielle Härte für den Projektentwickler bedeuten würde oder falls die EIB eine Rückzahlung aus einem anderen Grund nicht für angemessen hält, wird keine Rückzahlung verlangt.

    6. Wird vom Projektträger erwartet, dass er selbst einen Beitrag zur technischen Hilfe leistet?

    Der Projektentwickler kann darum gebeten werden, selbst einen finanziellen Beitrag oder Sachleistungen im Rahmen der technischen Hilfe zu erbringen, indem er beispielsweise Räumlichkeiten und/oder Personal bereitstellt.

    7. In welchem Stadium der Projektentwicklung kann die technische Hilfe im Rahmen der NCFF genutzt werden?

    Die technische Hilfe der NCFF kann während des gesamten Projektzyklus dann genutzt werden, wenn sie benötigt wird. Eine Beschreibung des Verfahrens findet sich unter Punkt 3. Vor der Unterzeichnung des Darlehensvertrags können höchstens 30 Prozent der gesamten technischen Hilfe für ein Projekt genutzt werden. In Ausnahmefällen und wenn der innovative Charakter des Projekts und der Finanzbedarf dies erfordern, kann ein höherer Teil der technischen Hilfe vor der Unterzeichnung eingesetzt werden; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Bank.

    8. Wer wählt die Anbieter für die technische Hilfe aus?

    Die Dienstleister, die mit der Erbringung der technischen Hilfe beauftragt werden, werden von der EIB unter Einbeziehung des Projektträgers und gemäß den Vorschriften der EIB für die Auftragsvergabe ausgewählt.

    9. Wie wird die technische Hilfe verwaltet?

    Die EIB verwaltet den Vertrag/die Verträge über technische Hilfe und überwacht die Fortschritte und Berichte des Beraters/der Berater.

    10. Können die Finanzmittel für technische Hilfe im Rahmen der NCFF mit anderen Fördergeldern der EU, der Mitgliedstaaten oder der Regionen kombiniert werden?

    Ja, die technische Hilfe im Rahmen der NCFF kann durch andere Fördergelder ergänzt werden. Diese können z. B. aus den EU-Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF), dem Programm Horizont 2020, nationalen Programmen oder anderen Initiativen stammen.


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