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  • Verkehrsinfrastruktur

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  • Garantien im Fall von mangelnden Einnahmen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten (LGTT)

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  • Bei Verkehrsprojekten, die in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt werden, besteht in der Anfangsphase ein hohes Risiko, dass bei den Einnahmen, die vom Verkehrsaufkommen abhängig sind (Mautgebühren, Fahrpreise usw.), die mittelfristigen Ziele nicht erreicht werden. Deshalb ist der private Sektor bei der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln oft sehr zögerlich. Die EIB trägt dazu bei, dieses Einnahmenrisiko zu mindern. Über das LGTT kann ein Teil der Risiken in Verbindung mit Projekten oder Teilvorhaben gedeckt werden, die von gemeinsamem Interesse sind und ihre Einnahmen über Nutzungsgebühren erwirtschaften.


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  • Bei Verkehrsprojekten, die in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt werden, besteht in der Anfangsphase ein hohes Risiko, dass bei den Einnahmen, die vom Verkehrsaufkommen abhängig sind (Mautgebühren, Fahrpreise usw.), die mittelfristigen Ziele nicht erreicht werden. Deshalb ist der private Sektor bei der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln oft sehr zögerlich. Die EIB trägt dazu bei, dieses Einnahmenrisiko zu mindern. Über das Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte (Loan Guarantee Instrument for Trans-European Transport – LGTT) kann ein Teil der Risiken in Verbindung mit Projekten oder Teilvorhaben gedeckt werden, die von gemeinsamem Interesse sind (im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG) und ihre Einnahmen über Nutzungsgebühren erwirtschaften.

    Durch das LGTT werden vorrangige Fremdmittel in der Regel bis zu 10% (in Ausnahmefällen bis zu 20%) besichert, wobei – in Einklang mit den Vorschriften der EIB im Rahmen der Fazilität für Strukturierte Finanzierungen – pro Vorhaben eine Obergrenze von 200 Mio EUR gilt. Ist die EIB Gläubiger eines Vorhabens, sind die im Rahmen des LGTT fälligen Beträge gegenüber anderen Verbindlichkeiten nachrangig. Diese Einschaltung der Bank bewirkt eine erhebliche Verbesserung der Kreditqualität, wodurch für die vorrangigen Darlehen für das Projekt niedrigere Risikoaufschläge erhoben werden. Diese Einsparungen dürften höher sein als die Kosten der Garantie für den Darlehensnehmer. Die Garantie wird für fünf bis sieben Jahre ab Projektfertigstellung gewährt. Die EIB und die Europäische Kommission haben gemeinsam 1 Mrd EUR bereitgestellt. Damit können Garantien für vorrangige Darlehen von bis zu 20 Mrd EUR gestellt werden.

    Weitere Informationen sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/ten/index_en.html.


    Für die Beantragung einer LGTT-Finanzierung sind keine besonderen Formalitäten zu beachten. Interessenten können ihre Anfrage direkt an den Hauptsitz der Bank oder an eines ihrer Außenbüros richten.


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