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  • Aufforderung zur Interessenbekundung

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  • Die offenen und bereits geschlossenen Aufforderungen zur Interessenbekundung im Rahmen der ESIF sind auch hier aufgeführt.


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  • Die EIB veröffentlicht Aufforderungen zur Interessenbekundung, um geeignete Finanzintermediäre zu ermitteln und auszuwählen, die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für Finanzierungsprodukte unter dem Mandat für dezentrale Finanzierungsinstrumente verwenden können.

    Nachstehend finden Sie die offenen und schon geschlossenen Aufrufe zur Interessenbekundung für dezentrale Finanzierungsinstrumente, aufgeführt in der Reihenfolge ihres Status. Die Bewerber sollten die Bedingungen des Aufrufs zur Interessenbekundung einhalten. Die EIB handelt in Einklang mit Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer i) der Verordnung 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie den Bestimmungen der Dachfondsvereinbarungen für die dezentralen Finanzierungsinstrumente.


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  • Last modified-on: 19-12-2019