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  • Rechtshinweis: Aufzeichnung von Telefongesprächen

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  • Im Einklang mit der in der Branche üblichen Praxis und den europäischen Datenschutzbestimmungen informieren wir Sie hiermit darüber, dass Telefongespräche mit den Hauptabteilungen Treasury und Kapitalmärkte der EIB ohne vorheriges Ertönen eines Warntons aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen werden nur im Fall einer Nachfrage zu einer Handelsoperation oder Transaktionsabwicklung konsultiert, falls eine Unstimmigkeit im Hinblick auf die Verhandlung über eine Treasury- oder Kapitalmarktoperation oder den Abschluss einer solchen Transaktion besteht, sowie zu Compliance-Zwecken. Die Daten werden für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren aufbewahrt.


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  • Last modified-on: 10-07-2018