Ausrichtung auf EU-Taxonomie-Verordnung und EU-Standard für grüne Anleihen
Im November 2020 genehmigte der Verwaltungsrat der EIB den Klimabank-Fahrplan 2021–2025. Darin legt die EIB-Gruppe detailliert dar, wie sie die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützen wird. Unter anderem plant sie, den Anteil grüner Finanzierungen für Klimamaßnahmen und ökologische Nachhaltigkeit bei neuen Projekten bis 2025 schrittweise auf über 50 Prozent zu erhöhen.
Laut Klimabank-Fahrplan will die EIB außerdem
- ihre Erfassungsmethodik für grüne Finanzierungen an die EU-Taxonomie angleichen. Eine solche Migration umfasst die Anwendung der Logik und Struktur der Taxonomie bezüglich der Bestimmung eines wesentlichen Beitrages zu den sechs Umweltzielen, des Schutzes der sechs Ziele vor nachhaltigem Schaden und der Erfüllung von soziale Mindestabsicherungen,
- diese Angleichung für die Kapitalmärkte über eine Ausweitung der CAB- und SAB-Verwendungskriterien sichtbar machen
- CAB und SAB schrittweise auf den vorgeschlagenen EU-Standard für grüne Anleihen ausrichten (wie von der Europäischen Kommission angenommen und ggf. geändert)
Im Vorfeld nahm die EIB bereits 2018 eine neue CAB- und SAB-Dokumentation an, die auf den Stand des EU-Rechts zu nachhaltiger Finanzierung einschließlich EU-Taxonomie-Verordnung abgestimmt ist. Bis die Taxonomie auch soziale Nachhaltigkeitsziele umfasst, legt die EIB die sozialen Ziele für SAB fest. Alle Erlöse werden in Einklang mit der Logik der EU-Taxonomie für Finanzierungsaktivitäten der EIB eingesetzt.*
Weitere Details enthält der SAB-Rahmen.
* In den Projektkriterien für CAB-/SAB-Erlöse sind Kriterien oder Verfahren vorgesehen, um die Aspekte „wesentlicher Beitrag“, „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und „soziale Mindeststandards“ zu bewerten.