Wer kann Finanzierungen aus dem EFSI beantragen?
Unternehmen des Privatsektors
Großunternehmen, Zweckgesellschaften und mittelgroße Unternehmen mit höchstens 3 000 Mitarbeitern (Midcap-Unternehmen) kommen für Projektdarlehen oder Darlehen für Forschung und Innovation in Betracht. Midcap-Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter) können außerdem bei unseren Finanzierungspartnern, Wachstumsfinanzierungen oder Einzelfinanzierungen aus Durchleitungsdarlehen beantragen und kommen für über Intermediäre geleitete Eigenkapital- oder Garantieprodukte des EIF infrage.
Einrichtungen des öffentlichen Sektors
Für Gebietskörperschaften, Unternehmen des öffentlichen Sektors oder andere staatliche Einrichtungen stellen wir Projektdarlehen oder Darlehen für Forschung und Innovation zur Verfügung. Kleinere Projekte können auch aus Mitteln finanziert werden, die unsere Partnerinstitute aus EIB-Durchleitungsdarlehen bereitstellen.
Banken, nationale Förderbanken oder andere Finanzinstitute
Die EIB vergibt Durchleitungsdarlehen an Finanzinstitute. Diese fungieren als zwischengeschaltete Institute und leiten die EIB-Mittel für kleinere Investitionsvorhaben von KMU (weniger als 250 Mitarbeiter), Midcap-Unternehmen (höchstens 3 000 Mitarbeiter) oder Gebietskörperschaften weiter. Zwischengeschaltete Institute kommen auch für Portfoliogarantien der EIB oder für Produkte des EIF in Betracht.
Fonds oder andere Organismen für gemeinsame Anlagen
Der EFSI kann Investitionen in Beteiligungs-, Hybrid- oder Kreditfonds unterstützen, deren Anlagestrategie klar auf die vorrangigen Ziele der EU ausgerichtet ist. Über den EIF kann er zudem Fonds unterstützen, die sich auf kleine und mittlere Unternehmen konzentrieren.
Investitionsplattformen
Die EIB kann gemeinsam mit Dritten – z. B. Investitionsplattformen – in förderfähige Vorhaben koinvestieren oder diese kofinanzieren. Dabei kann sich die EIB aktiv an der Projektprüfung und -strukturierung beteiligen oder die gesamte Abwicklung vollständig delegieren.
Wie werden Projekte für eine EFSI-Finanzierung ausgewählt?
Projekte, die von der EIB aus EFSI-Mitteln mitfinanziert werden sollen, müssen das Standardverfahren der EIB für die Projektprüfung durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob das Projekt für einen Finanzierungsbeitrag der EIB in Betracht kommt. Ist dies der Fall und schlägt die für Finanzierungsoperationen zuständige Abteilung eine Unterstützung durch den EFSI vor, wird das Projekt dem unabhängigen Investitionsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet dann, ob die EU-Garantie in Anspruch genommen wird.
Konkret müssen die EFSI-Projekte:
- volkswirtschaftlich und technisch solide sein
- unter mindestens einen der in Artikel 9 der EFSI-Verordnung genannten förderfähigen Sektoren fallen
- den EU-Zielen entsprechen und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung fördern
- so weit ausgereift sein, dass sie bankfähig sind
- eine dem Risiko angemessene Rendite bieten.
Fällt die Projektprüfung positiv aus, wird das Projekt den entsprechenden Leitungsorganen der EIB-Gruppe zur Genehmigung vorgelegt.
Wie beantragen Projektträger eine EFSI-Finanzierung?
Die Projektträger befolgen die üblichen Antragsverfahren für ein EIB-Darlehen.
Wie beantragen Finanzinstitute und Fondsmanagement-Gesellschaften, die Finanzprodukte anbieten, eine EFSI-Finanzierung?
Förderfähige zwischengeschaltete Institute, die eine EFSI-Finanzierung durch den EIF beantragen möchten, finden auf der Website des EIF nähere Informationen:
Weitere Informationen zur Rolle und zu den EFSI-Aktivitäten des EIF finden Sie unter: Beitrag des EIF zum EFSI.
Wie beantragen kleine und mittlere Unternehmen eine EFSI-Finanzierung?
KMU und Midcap-Unternehmen, die ein Darlehen oder Eigenkapital im Rahmen des EFSI beantragen möchten, sollten sich direkt an die Partnerinstitute des EIF wenden. Der EIF stellt keine Finanzierungen oder Garantien für Privatpersonen oder Unternehmen bereit. Allein die Partnerinstitute entscheiden abschließend über die Genehmigung einer Finanzierung. Weitere Einzelheiten unter: KMU-Förderung durch den EIF.