Hintergrund
Die Bank hat einen Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden, der Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten nachgeht. Der Ausschuss prüft die Position der EIB zu eingegangenen Beschwerden über die Auftragsvergabe für Bauarbeiten, Lieferungen und Beratungsleistungen bei Projekten, die die Bank finanziert.
Mehr dazu im Leitfaden für die Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten
Verfahren für Beschwerden über die Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten
Wer kann eine Beschwerde vorbringen?
Worüber können Beschwerden vorgebracht werden?
Beschwerden über mutmaßlich rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren werden von den zuständigen Abteilungen der EIB gemäß ihrer Betrugsbekämpfungspolitik bearbeitet.
Wann sollten die Beschwerden vorgebracht werden?
Wie können Beschwerden vorgebracht werden?
Beschwerdeführende sollten das nachstehende Beschwerdeformular verwenden. Dem Formular können weitere Dokumente beigefügt werden.
Formular in Deutsch, Englisch oder Französisch
Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten
Bei der Prüfung von Beschwerden über die Auftragsvergabe verarbeitet die EIB personenbezogene Daten. Dies können personenbezogene Daten von Personen sein, die selbst Beschwerdeführende sind oder im Auftrag sich beschwerender Unternehmen handeln.