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  • Projektbezogene technische Hilfe trägt dazu bei, die Qualität der Finanzierungsoperationen während des gesamten Projektzyklus zu verbessern. Auch die Auswirkungen auf den Entwicklungsstand erhöhen sich auf diese Weise.

    Mit technischer Hilfe wird Folgendes bezweckt:

    • Steigerung der Projektqualität und der Erfolgsquote,
    • Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit,
    • Ergänzung anderer Finanzprodukte.

    In Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Investitionsfazilität betrifft die technische Hilfe vor allem die nachstehenden Bereiche:

    • Operationen im Finanzsektor, vor allem Mikrofinanzierungen und Darlehensvergabe an KMU,
    • Infrastrukturvorhaben, vor allem im Wasser- und im Abwassersektor, im IKT-, im Verkehrs- und im Energiesektor.
    Geltungsbereich Zeitraum Verfügbare Mittel
    Investitionsfazilität (Abkommen von Cotonou) AKP + ÜLG 2008-2013 Höchstens 40,15 Mio. EUR
    2014-2020 Höchstens 95 Mio. EUR.

    Die Republik Südafrika kommt nicht in Betracht. Die Mittel können in Form von Zinsvergütungen, einmaligen Zuschüssen oder Versicherungsbeiträgen bereitgestellt werden.

    Technische Hilfe für regionale Infrastrukturvorhaben in Subsahara-Afrika ist im Rahmen des Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika verfügbar.

    Technische Hilfe für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in Subsahara-Afrika steht aus Mitteln der nachstehenden Initiativen zur Verfügung:


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  • Last modified-on: 03-04-2024