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  • Projektanleihen

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  • Die Europa-2020-Projektanleiheninitiative - Innovative Infrastruktur- finanzierung

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  • Die Projektanleiheninitiative ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der EIB.

    Ihr Zweck ist es, Investitionen in große Infrastrukturprojekte für Kapitalmarktanleger attraktiv zu machen. Die Initiative konzentriert sich auf den Verkehrssektor (TEN-V), den Energiesektor (TEN-E) und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Nach Schätzungen der Europäischen Kommission müssen 2 Billionen Euro in die Infrastruktur investiert werden, wenn die EU die Ziele ihrer Strategie Europa 2002 erreichen will.

    Durch die Projektanleiheninitiative können Projektträger, die förderfähige Infrastrukturvorhaben durchführen, mehr private Mittel mobilisieren. Ihre Anleihen sollen vor allem von institutionellen Geldgebern wie Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds gezeichnet werden. Bei den förderfähigen Projekten handelt es sich meist um öffentlich-private Partnerschaften.

    Bessere Kreditqualität

    Die Projektträger können die Qualität ihrer Anleihen verbessern, indem sie ihre Verbindlichkeiten in zwei Tranchen aufteilen: eine vorrangige und eine nachrangige.

    Für die nachrangige Tranche gibt es zwei Möglichkeiten: Sie wird entweder von vornherein in Form eines Darlehens der EIB mit Unterstützung der Europäischen Kommission vergeben, oder sie wird in Form einer vorbeugenden Kreditlinie bereitgestellt, auf die der Projektträger zurückgreifen kann, wenn die Projekteinnahmen nicht ausreichen, um die vorrangigen Schulden zu bedienen.

    Diese nachrangige Tranche verbessert die Qualität der vorrangigen Tranche, die dadurch für institutionelle Anleger attraktiver wird.

    Die Anleihen werden vom Projektträger selbst begeben, nicht von der Bank oder von dem Mitgliedsland, in dem das Vorhaben durchgeführt wird. Die Mittel sind über die gesamte Projektlaufzeit verfügbar, einschließlich der Bauphase.

    Pilotphase

    Derzeit wird das Projektanleihenkonzept in einer Pilotphase getestet, die mit Ablauf des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013, also vor der neuen Haushaltsperiode 2014-2020 endet. Es kommen nur Projekte in Betracht, deren Finanzierungsverträge bis Ende 2016 abgeschlossen werden. Für die Testphase hat die EU 230 Mio EUR bereitgestellt. Es handelt sich dabei um nicht abgerufene Haushaltsmittel aus bestehenden Programmen. Auf dieser Basis könnte die EIB letztlich über 4 Mrd EUR für Infrastrukturvorhaben in den drei Sektoren mobilisieren.

    Bei der Auswahl und Prüfung der Projekte wendet die Bank ihre eigenen Standards an. Sie strukturiert die Bonitätsverbesserung für das jeweilige Projekt, legt die Zinssätze fest und führt die Überwachung durch, ist jedoch nicht für die Kreditsteuerung zuständig. Die späteren Projektentscheidungen werden von Fall zu Fall von den beteiligten Parteien getroffen.

    Bislang hat der Verwaltungsrat der EIB neun Projekte in sechs Mitgliedstaaten genehmigt. Die erste Anleihe im Rahmen der Projektanleiheninitiative wurde im Juli 2013 in Spanien begeben und stieß auf gute Resonanz. Sie dient der Finanzierung des unterirdischen Erdgasspeichers Castor, der 30 % des Tagesbedarfs in Spanien speichert.

    Auf der Grundlage einer positiven Zwischenevaluierung von 2013 und vorbehaltlich der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung, die 2015 durchgeführt werden soll, dürfte die Projektanleiheninitiative im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ voll umgesetzt werden. Letztere ist Teil des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020.

    Der Zwischenevaluierungsbericht über die Pilotphase der Projektanleiheninitiative kann unter EUR-Lex eingesehen werden.

    Weitere Informationen über die Pilotphase der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative können auf der Website der Europäischen Union abgerufen werden.

    Hintergrund

    Um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, müssen nach Angaben der Europäischen Kommission die Infrastrukturinvestitionen der Europäischen Union in den Bereichen Verkehr (TEN-V), Energie (TEN-E) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ein Volumen von bis zu 2 Billionen Euro erreichen.

    In seiner „Rede zur Lage der Union“ im Jahr 2010 schlug Kommissionspräsident Barroso die „Europa-2020-Projektanleiheninitiative“ vor, um die für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben benötigten Mittel zu mobilisieren: „Eine EU-Initiative zur Förderung von Projektanleihen in Zusammenarbeit mit der EIB würde dazu beitragen, den Investitionsbedarf bei großen Infrastrukturprojekten in der EU zu decken.“

    Die rechtliche Grundlage für die Europa-2020-Projektanleiheninitiative wurde im Sommer 2012 vom Europäischen Parlament und vom ECOFIN-Rat genehmigt. Die Kooperationsvereinbarung für die Pilotphase der Initiative wurde im November 2012 zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank unterzeichnet.

    Das Ziel der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank ist es, auf den vorhandenen Erfahrungen mit gemeinsamen Instrumenten der EU und der EIB-Gruppe aufzubauen und das Fachwissen der EIB bei der Infrastrukturfinanzierung in der EU zu nutzen.

    Projektanleihen gehören zu den Finanzinstrumenten, die für die vorgeschlagene Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) vorgesehen sind. Die CEF ist Teil der umfassenderen „Europa-2020-Strategie“. Mit der CEF soll ein längerfristiger finanzieller Rahmen geschaffen werden, um Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsprojekte schnell und effektiv planen und verwirklichen zu können.

    Was ist der Grund für diese Initiative?

    Mit der Initiative sollen in erster Linie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um zusätzlich Mittel aus dem privaten Sektor für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu mobilisieren.

    In der Vergangenheit waren Kapitalmarktemissionen eine wichtige Finanzierungsquelle für Infrastrukturprojekte. Monoline-Versicherungsgesellschaften garantierten das volle Kreditrisiko der vorrangigen Geldgeber. Seit der Finanzkrise gab es jedoch nur wenige neue Emissionen, die von den Monolinern garantiert wurden. Außerdem haben die Staatsschuldenkrise und der Druck auf die Bankbilanzen, der aus strengeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung und aus sonstigen Anforderungen (Basel II und III) resultiert, andere Quellen für die langfristige Infrastrukturfinanzierung fast zum Versiegen gebracht.

    Daher müssen neue Wege gefunden werden, damit der private Sektor sich an der Finanzierung von Infrastrukturprojekten beteiligt. Damit sollen eine direkte öffentliche Finanzierung und ein weiterer Anstieg der staatlichen Verschuldung vermieden werden.

    Das Instrument der Projektanleihen im Rahmen von Europa 2020 soll eine Alternative zu Bankdarlehen oder öffentlichen Zuschüssen bieten, um die Finanzierungslücke bei Infrastrukturvorhaben zu schließen. Wenn ein Projekt in geeigneter Weise strukturiert werden kann, lassen sich Zuschüsse und Projektanleihen eventuell auch kombinieren.

    An welche Investoren richtet sich das Instrument?

    Die Projektanleihen richten sich an institutionelle Investoren wie z. B. Pensionsfonds oder Versicherungsgesellschaften, d. h. an Anleger, die an langfristigen Anlagen interessiert sind, aber nur in Produkte mit hohem Rating investieren dürfen. Für diese Anleger sind Projektanleihen eine gute Möglichkeit, ihren Bedarf an langfristigen Anlagen zu decken.

    Die Anleger werden an Projektanleihen nicht nur deshalb interessiert sein, weil diese neue Asset-Klasse ihnen Diversifizierung und ein solides Rating bietet, sondern auch weil die EIB bei der Finanzierung von Infrastruktur auf ein ausgezeichnetes Fachwissen und gute Ergebnisse verweisen kann.

    Wie funktioniert die Bonitätsverbesserung? Was unterscheidet sie von den durch Monolinern garantierten Anleihen?

    Die Initiative soll eine partielle Bonitätsverbesserung bewirken, um die Projekte für die Kapitalmärkte interessant zu machen.

    Die Bonitätsverbesserung erfolgt dadurch, dass die von einer Projektgesellschaft aufgenommenen Fremdmittel in vorrangige und nachrangige Tranchen untergliedert werden. Durch die Bereitstellung der nachrangigen Tranche wird die Bonität der vorrangigen Tranche auf ein Niveau angehoben, bei dem die meisten institutionellen Anleger bereit sind, die Anleihe über einen langen Zeitraum zu halten.

    Die nachrangige Tranche – d. h. das Instrument zur Bonitätsverbesserung, das von der EIB mit Unterstützung der Europäischen Kommission bereitgestellt wird – kann entweder als Nachrangdarlehen, das der Projektgesellschaft von Anfang an gewährt wird, oder als vorbeugende Kreditlinie bereitgestellt werden. Diese Kreditlinie kann in Anspruch genommen werden, wenn die vom Projekt erwirtschafteten Einnahmen nicht ausreichen, um den Schuldendienst für die vorrangigen Verbindlichkeiten zu leisten.

    Diese Unterstützung wird während des gesamten Lebenszyklus des Projekts – einschließlich der Bauphase – verfügbar sein.

    as vorgeschlagene Instrument wird die folgenden Merkmale haben:

    1. Die einzelnen Transaktionen werden einen Umfang von maximal 200 Mio EUR oder 20 % der vorrangigen Fremdmittel mit Bonitätsverbesserung haben, wobei der niedrigere Betrag maßgeblich ist.
    2. Angestrebt wird eine Anhebung der Bonität der Projektanleihen auf A-AA – und nicht auf AAA.
    3. Es wird auf der Fähigkeit der EIB, nachrangige Darlehen zu vergeben, und nicht notwendigerweise auf ihrem Rating beruhen.
    4. Es ist nur auf das Kerngeschäft der EIB, die Finanzierung von Infrastruktur, ausgerichtet.
    5. Das Instrument soll nur soliden Projekten zugutekommen.
    6. Die Initiative wird von den bewährten Projektprüfungs-, Bewertungs- und Zinsfestsetzungsmethoden der EIB profitieren.

    Welche Projekte kommen für die Projektanleiheninitiative der EIB und der Kommission in Betracht?

    Die Initiative ist für Projekte in ausgewählten Sektoren bestimmt: Trans-Europäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie sowie Breitband- und IKT-Projekte.

    Ausgehend von der Marktnachfrage und den sich bietenden Möglichkeiten hat die EIB Projekte identifiziert, bei denen realistische Aussichten bestehen, sie innerhalb der Pilotphase erfolgreich abschließen zu können. Sie arbeitet derzeit an diesen Projekten und unterzieht sie ihrer üblichen Projektprüfung.

    Bestimmte Projekte, die derzeit bei den nationalen Behörden in Planung sind, werden während der Pilotphase nicht mehr fertig werden. Deshalb ist die EIB auch bereit, zusammen mit den auftraggebenden Behörden projektvorbereitende Arbeiten zu leisten, um ganz allgemein für Projekte, die im Zeitraum 2014-2020 durchgeführt werden, Kapitalmarktlösungen zu finden. Die Projekte unterliegen den üblichen Prüfungskriterien der EIB. Ob sie für die Projektanleiheninitiative in Betracht kommen, wird von der Erfüllung der relevanten Förderkriterien und von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängen.

    Die Marktsituation und die sich bietenden Projektmöglichkeiten sind wichtige Faktoren für die geographische Verteilung der ersten Operationen. Die ersten Pilotprojekte werden ihren Standort sehr wahrscheinlich in einem der reiferen PPP-/Projektfinanzierungsmärkte der EU haben. Ziel ist es jedoch, über standardisierte Produkte zu verfügen, so dass mit den Europa-2020-Projektanleihen Vorhaben in der gesamten EU finanziert werden können. Die EIB ist bemüht, bei den Projekten der Pilotphase eine möglichst breite Diversifizierung zu erreichen.

    Welcher Zeitplan ist für die Pilotphase vorgesehen?

    Im Juli 2012 genehmigten das Europäische Parlament und der ECOFIN-Rat den von der Kommission im Oktober 2011 vorgelegten Legislativvorschlag. Die Kooperationsvereinbarung zwischen der EIB und der Europäischen Kommission, in der die Mechanismen für die Aufteilung der Risiken und Einnahmen zwischen den beiden Institutionen festgelegt sind, wurde am 6. November 2012 unterzeichnet. Geeignete Projekte werden den Financial Close zwischen dem jetzigen Zeitpunkt und Ende 2016 erreichen, sofern sie vor Ende 2014 vom Verwaltungsrat der EIB genehmigt werden.

    Bis Ende Juni 2013 hatte der Verwaltungsrat der EIB bereits neun TEN-V und TEN-E-Projekte in sechs verschiedenen Mitgliedstaaten genehmigt, die für die Projektanleihen-initiative in Betracht kommen. Dazu gehören Autobahnprojekte in Deutschland, Belgien, in der Slowakei und im Vereinigten Königreich, der Netzanschluss von Offshore-Windparks in Deutschland und im Vereinigten Königreich und Gasspeichereinrichtungen in Spanien und Italien. Die ersten Finanzierungsabschlüsse für diese Projekte werden im zweiten Halbjahr 2013 erwartet.

    Warum die Pilotphase?

    Der Sinn der Pilotphase besteht darin, das Konzept der Projektanleihen in der noch verbleibenden Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens zu testen, bevor sie dauerhaft im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 und der „Connecting Europe“-Fazilität eingesetzt werden. Diese Testphase wird finanziert, indem 230 Mio EUR aus ungenutzten EU-Haushaltsmitteln, die für andere Programme vorgesehen waren, umgewidmet werden. 200 Mio EUR bzw. 10 Mio EUR sind für die Finanzierung von transeuropäischen Netzen in den Bereichen Verkehr und Energie bestimmt, während 20 Mio EUR Breitbandprojekten zugutekommen. Dieses Budget im Umfang von 230 Mio EUR dürfte es der EIB ermöglichen, in den drei Sektoren Infrastrukturprojekte mit einem Volumen von mehr als 4 Mrd EUR zu finanzieren.

    Sofern im Rahmen der „Connecting Europe“-Fazilität (CEF) im Zeitraum 2014-2020 zusätzliche Mittel für die Projektanleiheninitiative zur Verfügung stehen, würde dies je nach Haushaltsplanung eine Weiterentwicklung der Initiative erlauben.

    Welche Rolle spielt die EIB?

    Wie Aufgabe der Europäischen Kommission besteht darin, die sektorbezogenen Förderkriterien festzulegen und der EIB die Mittel zur Verfügung zu stellen, die diese für die Bonitätsverbesserung der Anleihen benötigt. Die EIB hat die folgenden Aufgaben:

    1. Auswahl und Prüfung der Projekte nach ihren üblichen Standards,
    2. Strukturierung des Instruments zur Bonitätsverbesserung und Preisfestsetzung,
    3. anschließende Überwachung der Projekte.

    Obwohl die EIB keine Kontrollfunktion in den Projekten haben wird, wird derzeit eine Projektentscheidungsmatrix entwickelt. Die Parteien treffen die Entscheidungen dann auf Einzelfallbasis.


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  • Last modified-on: 28-01-2014