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  • Europäischer Rat fordert EIB zur Mitwirkung am Aktionsplan für Umwelttechnologie auf

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  • Europäischer Rat fordert EIB zur Mitwirkung am Aktionsplan für Umwelttechnologie auf

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  • Der Europäische Rat hat auf seiner diesjährigen Frühjahrstagung über die Lissabonner Strategie und die wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Lage in der Union (am 25. und 26. März 2004) bekräftigt, dass der Prozess selbst und die vor vier Jahren in Lissabon vereinbarten Ziele weiterhin Bestand haben.

    Der Europäische Rat wies nicht nur nachdrücklich darauf hin, dass die Reformen erheblich beschleunigt werden müssen, wenn die Ziele für 2010 noch erreicht werden sollen. Ein besonderer Schwerpunkt lag auch auf den wichtigsten politischen Faktoren, die zu einem höheren Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen führen, gleichzeitig jedoch die ökologischen Ressourcen erhalten, auf denen die Wirtschaft beruht.

    Saubere Technologien sind eine grundlegende Voraussetzung, um die Schaffung von Rahmenbedingungen zu ermöglichen, von denen Unternehmen und Umwelt gleichermaßen profitieren können. Der Europäische Rat begrüßte den Aktionsplan für Umwelttechnologie und rief zu seiner raschen Umsetzung auf. Er bat die Kommission und die EIB - und damit auch den EIF - zu prüfen, wie die Palette der Finanzierungsinstrumente zur Förderung dieser Technologie mobilisiert werden könnte. Er wird auf seiner Frühjahrstagung im nächsten Jahr einen Bericht der Kommission über die beim Aktionsplan insgesamt erreichten Fortschritte prüfen. Darin soll dargelegt werden, wie die Union Entwicklungen fördern kann, die Vorteile sowohl für die Umwelt als auch für das Wachstum mit sich bringen, d.h. bei denen Verbesserungen im Bereich Umweltschutz zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Ziele der Lissabonner Strategie beitragen.

    Im Januar 2004 beschloss die Kommission einen Aktionsplan, um die Entwicklung und den verstärkten Einsatz von Umwelttechnologien zu fördern, die über ein erhebliches Potential zur Förderung der Umweltqualität und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verfügen (d.h. die Nutzung erneuerbarer Energien, Systeme zur Abwasserbehandlung während des Fertigungsprozesses, Erhöhung der Energieeffizienz z.B. bei Fahrzeugmotoren, Verfahren zur Bodensanierung usw.). Im Rahmen des Aktionsplans sollen die bestehenden Hindernisse für die kommerzielle Verwertung dieser Technologien durch konzertierte Anstrengungen auf europäischer Ebene beseitigt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Einrichtung von Technologieplattformen zu Wasserstoff und Brennstoffzellen sowie zu Fotovoltaik, zu Wasserversorgungs- und Sanitärtechnologie, an denen alle Beteiligten teilnehmen, die Festlegung von ökologischen Leistungszielen für Produkte und Dienstleistungen sowie der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Finanzierungsinstrumente bzw. der Verfahren zur Vergabe öffentlicher und privater Aufträge.

    Im Dezember 2003 schlug die EIB mehrere Initiativen auf dem Gebiet des Klimaschutzes vor. Dazu gehört die Einrichtung einer neuen Finanzierungsfazilität im Umfang von 500 Mio EUR, mit der die EU-Klimaschutzpolitik unterstützt werden soll. Diese zielt darauf ab, mit dem EU-weiten Emissionshandelssystem einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu leisten. Auch im Rahmen ihrer Innovation-2010-Initiative (i2i) unterstützt die Bank aktiv den Lissabonner Prozess - und zwar vor allem Forschung, Entwicklung und Innovation. Einen besonderen Stellenwert im Rahmen der i2i nimmt die Umsetzung des damit zusammenhängenden Schnellstartprogramms ein, das Teil der Europäischen Aktion für Wachstum ist, die der Europäische Rat in seiner Tagung vom Dezember 2003 eingeleitet hat.


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  • Last modified-on: 16-06-2008