Diese Seite betrifft die Vergütung der Mitglieder der Leitungsorgane der EIB. In der Rubrik Wir investieren in Sie finden Sie Informationen über die Vergütung und Zusatzleistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EIB.
Rat der Gouverneure
Die Mitglieder des Rates der Gouverneure sind Minister. Ihre Mitgliedschaft im Rat der Gouverneure zählt zu den Aufgaben, die mit dem Ministeramt verbunden sind. Die Mitglieder des Rates der Gouverneure erhalten folglich keine Vergütung von der EIB.
Verwaltungsrat
Die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder sowie die ordentlichen und die stellvertretenden Sachverständigen des Verwaltungsrats erhalten für die Sitzungsteilnahme eine Vergütung von 600 EUR pro Tag sowie eine Aufenthaltskostenpauschale von 250 EUR pro Tag, sofern eine Übernachtung am Sitzungsort Luxemburg erforderlich ist. Die Bank erstattet außerdem die Reisekosten, die den Mitgliedern und Sachverständigen des Verwaltungsrats entstehen.
Direktorium
Entsprechend einer vom Rat der Gouverneure im Jahr 1958 festgelegten Regel erhält der Präsident der EIB das gleiche monatliche Gehalt wie der Präsident der Europäischen Kommission und die Gehälter der Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank entsprechen denen der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) 2016/300 des Rates). Der Präsident und die Vizepräsidenten der EIB erhalten keine Prämie.
Prüfungsausschuss
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben keinen Anspruch auf eine Vergütung von der Bank. Für jede Sitzung des Prüfungsausschusses, an der sie als Mitglied oder als Beobachter teilnehmen, erhalten sie eine Entschädigung von 1 050 EUR pro Tag. Darüber hinaus zahlt die Bank pro Tag pauschal 250 EUR für die von den einzelnen Mitgliedern zu deckenden Übernachtungs- und damit zusammenhängenden Kosten und erstattet die Reisekosten. Die Mitglieder des Prüfungssausschusses haben keinen Anspruch auf eine Prämie oder eine Vergütung für die Zeit, die sie mit der Vorbereitung von Sitzungen befasst sind.