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Title

Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen


Summary

In dieser Unterlage wird erläutert, welche Vorgehensweise vorgesehen ist, um Anschläge auf Leib und Leben von Mitarbeitern der EIB-Gruppe und/oder versuchte Beschädigungen der Gebäude zu verhindern, wenn erhebliche Risiken für die Sicherheit von Personen und Einrichtungen vorliegen.

In diesem Zusammenhang werden eingehende Telefonanrufe, die von der Telefonzentrale oder dem Sicherheitsdienst der EIB entgegengenommen werden, ohne vorherige Hinweise aufgezeichnet.


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[Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen]


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[In dieser Unterlage wird erläutert, welche Vorgehensweise vorgesehen ist, um Anschläge auf Leib und Leben von Mitarbeitern der EIB-Gruppe und/oder versuchte Beschädigungen der Gebäude zu verhindern, wenn erhebliche Risiken für die Sicherheit von Personen und Einrichtungen vorliegen.]


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Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen


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In dieser Unterlage wird erläutert, welche Vorgehensweise vorgesehen ist, um Anschläge auf Leib und Leben von Mitarbeitern der EIB-Gruppe und/oder versuchte Beschädigungen der Gebäude zu verhindern, wenn erhebliche Risiken für die Sicherheit von Personen und Einrichtungen vorliegen.

In diesem Zusammenhang werden eingehende Telefonanrufe, die von der Telefonzentrale oder dem Sicherheitsdienst der EIB entgegengenommen werden, ohne vorherige Hinweise aufgezeichnet.


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[Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen]


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[In dieser Unterlage wird erläutert, welche Vorgehensweise vorgesehen ist, um Anschläge auf Leib und Leben von Mitarbeitern der EIB-Gruppe und/oder versuchte Beschädigungen der Gebäude zu verhindern, wenn erhebliche Risiken für die Sicherheit von Personen und Einrichtungen vorliegen.]