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Title

Die Transparenzpolitik der EIB-Gruppe


Summary

Die EIB-Gruppe hat am 6. März 2015 eine neue Transparenzpolitik beschlossen. Die neue Transparenzpolitik der EIB-Gruppe wurde nach einer umfassenden Befragung der Öffentlichkeit überarbeitet und ersetzt die im Jahr 2010 verabschiedete Transparenzpolitik der EIB. Die Transparenzpolitik steht mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union voll in Einklang.

Die Transparenzpolitik legt dar, wie die EIB-Gruppe Transparenz gewährleistet und Anspruchsgruppen einbindet. Sie bestimmt die Verfahren, die die EIB bei der Bearbeitung von Informationsanfragen der Öffentlichkeit anwendet, und welche Informationen die Bank regelmäßig an die Öffentlichkeit weitergibt.

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/1725 am 11. Dezember 2018 und gemäß Artikel 99 dieser Verordnung gelten Bezugnahmen in der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe auf die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 oder das Datenschutzrecht der Europäischen Union und alle entsprechenden Bezugnahmen als Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 2018/1725.


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[Die Transparenzpolitik der EIB-Gruppe]


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[

Die Transparenzpolitik legt dar, wie die EIB-Gruppe Transparenz gewährleistet und Anspruchsgruppen einbindet. Sie bestimmt die Verfahren, die die EIB bei der Bearbeitung von Informationsanfragen der Öffentlichkeit anwendet, und welche Informationen die Bank regelmäßig an die Öffentlichkeit weitergibt.

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Die EIB-Gruppe hat am 6. März 2015 eine neue Transparenzpolitik beschlossen. Die neue Transparenzpolitik der EIB-Gruppe wurde nach einer umfassenden Befragung der Öffentlichkeit überarbeitet und ersetzt die im Jahr 2010 verabschiedete Transparenzpolitik der EIB. Die Transparenzpolitik steht mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union voll in Einklang.

Die Transparenzpolitik legt dar, wie die EIB-Gruppe Transparenz gewährleistet und Anspruchsgruppen einbindet. Sie bestimmt die Verfahren, die die EIB bei der Bearbeitung von Informationsanfragen der Öffentlichkeit anwendet, und welche Informationen die Bank regelmäßig an die Öffentlichkeit weitergibt.

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/1725 am 11. Dezember 2018 und gemäß Artikel 99 dieser Verordnung gelten Bezugnahmen in der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe auf die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 oder das Datenschutzrecht der Europäischen Union und alle entsprechenden Bezugnahmen als Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 2018/1725.


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Die Transparenzpolitik legt dar, wie die EIB-Gruppe Transparenz gewährleistet und Anspruchsgruppen einbindet. Sie bestimmt die Verfahren, die die EIB bei der Bearbeitung von Informationsanfragen der Öffentlichkeit anwendet, und welche Informationen die Bank regelmäßig an die Öffentlichkeit weitergibt.

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