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Title

Offenlegungsbericht der EIB-Gruppe zum Risikomanagement für das Jahr 2016


Summary

Die EIB-Gruppe veröffentlicht ihren zweiten Offenlegungsbericht zum Risikomanagement, der nähere Angaben dazu enthält, wie die Gruppe zum 31. Dezember 2016 ihre Risiken steuerte und ihre Eigenkapitalausstattung ermittelte.

Die EIB-Gruppe stützt sich bei ihrer Tätigkeit auf einen konservativen Rahmen für das Risikomanagement. Sie passt ihre Risikomanagementstrategien und -methoden fortlaufend an die Marktbedingungen und an die Best Practice der Branche an. Daher veröffentlicht die EIB-Gruppe ihren zweiten Offenlegungsbericht zum Risikomanagement, der nähere Angaben dazu enthält, wie die Gruppe zum 31. Dezember 2016 ihre Risiken steuerte und ihre Eigenkapitalausstattung ermittelte.

Die EIB-Gruppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Eigenkapitalrichtlinie und der entsprechenden Verordnung (‚CRD IV‘ und ‚CRR‘ oder ‚CRD IV/CRR-Paket‘), die den EU-Rechtsrahmen für die Umsetzung von Basel III bilden. Deshalb besteht keine rechtliche Verpflichtung, den Anforderungen der Richtlinie und der Verordnung nachzukommen. Sie ist jedoch bestrebt, die entsprechenden EU-Bestimmungen für Banken und die maßgebliche Best Practice im Bankensektor unter der Aufsicht ihres Prüfungsausschusses einzuhalten.


Seo Title

[Offenlegungsbericht der EIB-Gruppe zum Risikomanagement für das Jahr 2016]


Seo Description

[Dieser Bericht enthält nähere Angaben dazu, wie die EIB zum 31. Dezember 2016 ihre Risiken steuerte und ihre Eigenkapitalausstattung ermittelte.]


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Offenlegungsbericht der EIB-Gruppe zum Risikomanagement für das Jahr 2016


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Die EIB-Gruppe veröffentlicht ihren zweiten Offenlegungsbericht zum Risikomanagement, der nähere Angaben dazu enthält, wie die Gruppe zum 31. Dezember 2016 ihre Risiken steuerte und ihre Eigenkapitalausstattung ermittelte.

Die EIB-Gruppe stützt sich bei ihrer Tätigkeit auf einen konservativen Rahmen für das Risikomanagement. Sie passt ihre Risikomanagementstrategien und -methoden fortlaufend an die Marktbedingungen und an die Best Practice der Branche an. Daher veröffentlicht die EIB-Gruppe ihren zweiten Offenlegungsbericht zum Risikomanagement, der nähere Angaben dazu enthält, wie die Gruppe zum 31. Dezember 2016 ihre Risiken steuerte und ihre Eigenkapitalausstattung ermittelte.

Die EIB-Gruppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Eigenkapitalrichtlinie und der entsprechenden Verordnung (‚CRD IV‘ und ‚CRR‘ oder ‚CRD IV/CRR-Paket‘), die den EU-Rechtsrahmen für die Umsetzung von Basel III bilden. Deshalb besteht keine rechtliche Verpflichtung, den Anforderungen der Richtlinie und der Verordnung nachzukommen. Sie ist jedoch bestrebt, die entsprechenden EU-Bestimmungen für Banken und die maßgebliche Best Practice im Bankensektor unter der Aufsicht ihres Prüfungsausschusses einzuhalten.


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