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  • InnovFin – angehende Innovatoren

    InnovFin – angehende Innovatoren schließt die Investitionslücke bei Forschungs- und Innovationsvorhaben (FuI) in EU-Mitgliedstaaten, die im Europäischen Innovationsanzeiger als mäßige oder bescheidene Innovatoren eingestuft werden, sowie in Ländern, die mit Horizont 2020 assoziiert sind.

    Durch InnovFin – angehende Innovatoren sollen mehr Risikofinanzierungen für wachstumsstarke oder FuI-orientierte Unternehmen, FuI-Infrastrukturen, innovationsfördernde Infrastrukturen und andere Einrichtungen vergeben werden.

    Die Mittel werden in Form von Darlehen und eigenkapitalähnlichen Finanzierungen ab 7,5 Millionen Euro vergeben und direkt von der Europäischen Investitionsbank oder über einen Finanzintermediär bereitgestellt.

    Auswahlkriterien

    Ziel

    Über InnovFin – angehende Innovatoren werden Finanzierungen an Unternehmen beliebiger Größe vergeben (KMU, Midcap-Unternehmen und Einrichtungen mit 3 000 oder mehr Beschäftigten). Die Mittel dienen zur Finanzierung von FuI-Aktivitäten oder -Infrastrukturen, die den Zielen von Eureka oder des Europäischen Forschungsraums (EFR) in Horizont 2020 entsprechen, sowie von FuI-Aktivitäten im Rahmen des Euratom-Kernspaltungsprogramms.

    Standort der Projekte/Unternehmen

    Für einen Finanzierungsbeitrag kommen Unternehmen in Ländern in Betracht, die im Europäischen Innovationsanzeiger als mäßige oder bescheidene Innovatoren eingestuft werden, sowie in Ländern, die mit Horizont 2020 assoziiert sind.

    Förderfähig sind auch bestimmte FuI-Infrastrukturvorhaben in anderen Regionen, sofern die betreffenden Unternehmen ihren Sitz in einem Land haben, das den Kriterien von InnovFin – angehende Innovatoren entspricht.

    Innovationskriterien für KMU und Midcap-Unternehmen

    InnovFin – angehende Innovatoren richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Midcap-Unternehmen (weniger als 3 000 Beschäftigte), die wachstumsstark und/oder innovationsorientiert sind.

    Als innovativ gelten Unternehmen, auf die mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:

    • Das Unternehmen will die EIB-Mittel in die Herstellung oder Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen investieren, und aus seinem Geschäftsplan ist ersichtlich, dass das Risiko eines technologischen oder unternehmerischen Misserfolgs oder ein Geschäftsrisiko besteht.
    • Das Unternehmen hat seinen Sitz in einem Wissenschafts-, Technologie- oder Innovationspark, Technologie-Cluster oder Technologie-Inkubator und ist im FuI-Bereich tätig.
    • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten eine Steuergutschrift oder Steuerbefreiung für FuI-Investitionen erhalten.

    Wachstumsstarke Unternehmen mit hohem Umsatz- oder Beschäftigungswachstum

    • Das Unternehmen hat über einen Zeitraum von drei Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von mehr als zehn Prozent pro Jahr verzeichnet.
    • Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ist über einen Zeitraum von drei Jahren um durchschnittlich mindestens fünf Prozent pro Jahr gestiegen (zu Beginn des Zeitraums beschäftigt das Unternehmen mindestens 100 Mitarbeiter).

    Innovationsorientierte Unternehmen oder Unternehmen mit erheblichem Innovationspotenzial

    • Die FuI-Aufwendungen/Investitionen belaufen sich auf mindestens fünf Prozent des Jahresumsatzes.
    • Das Unternehmen verpflichtet sich, in Einklang mit seinem Geschäftsplan in den nächsten 36 Monaten einen Betrag in FuI zu investieren, der mindestens 80 Prozent der EIB-Finanzierung entspricht.
    • Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten offiziell Zuschüsse, Darlehen oder Garantien im Rahmen von FuI-Förderprogrammen der EU (z. B. Horizont 2020 oder RP7) oder über die entsprechenden Finanzierungsinstrumente (z. B. gemeinsame Technologieinitiativen, „Eurostars“) oder aus einem nationalen oder regionalen Förderprogramm für Forschung oder Innovation erhalten.
    • Es wurde in den letzten 24 Monaten mit einem Innovationspreis ausgezeichnet.
    • Es hat in den letzten 24 Monaten mindestens ein Patent angemeldet.
    • Es wird von einem Private-Equity-Fonds oder einem Business Angel unterstützt, der einem Business-Angel-Netz angehört, oder ein Private-Equity-Fonds oder Business Angel ist zum Zeitpunkt der Beantragung des EIB-Darlehens Anteilseigner des Unternehmens.

    Anträge/Bewerbungen

    Hier erfahren Sie, welche Modalitäten für InnovFin – angehende Innovatoren gelten.


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  • Last modified-on: 07-04-2020