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Verwaltungsratssitzung Nr. 528


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Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank:


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[Verwaltungsratssitzung Nr. 528]


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Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank:


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Sitz der EIB

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Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank:

  • spätestens vier Tage vor der Sitzung die Tagesordnung,
  • das Sitzungsprotokoll mit einer Auflistung der Interessenkonflikte, die von den Teilnehmern im Hinblick auf Finanzierungsvorschläge erklärt wurden. Das Sitzungsprotokoll wird grundsätzlich in der darauffolgenden Sitzung genehmigt und anschließend auf der Website der Bank veröffentlicht.

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Veröffentlichungen

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Satzung und andere Vertragsbestimmungen

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