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Die EIB und die Menschenrechte


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Wir sind bei allem, was wir tun, dem Schutz der Menschenrechte verpflichtet.


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Wie fördern wir die Einhaltung der Menschenrechte?


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Wir verlangen, dass unsere Kunden die Menschenrechte achten

Wir prüfen, wie sich unsere Projekte auf die Menschenrechte auswirken

Jedes Projekt, das wir finanzieren, muss bei der Prüfung seiner Umwelt- und Sozialverträglichkeit auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft werden.

Wir prüfen das Risiko, die Häufigkeit und die Schwere möglicher Auswirkungen auf die Menschenrechte über den gesamten Projektzyklus hinweg, von der Projektprüfung und Aufnahme vertraglicher Verpflichtungen in unsere Finanzierungsverträge über die Projektüberwachung bis zum Projektabschluss und darüber hinaus.

Soweit möglich, setzen wir entsprechende Schutzmaßnahmen um. Noch während der Projektprüfung können wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die die Menschenrechtssituation verbessern. Wir folgen einem integrierten Ansatz für die Bewertung und Umsetzung der Menschenrechte.

Wir berichten transparent über die Einschätzung der ökologischen und sozialen Auswirkungen unserer Projekte. Außerdem veröffentlichen wir für jedes Projekt die wichtigsten Dokumente zu ökologischen und sozialen Aspekten.

Mehr dazu in unseren Umwelt- und Sozialstandards 

 

 

Beispiele für unsere Vorgehensweise

Im Rahmen ihrer üblichen Projektprüfung kann die Bank Schutz- und andere Maßnahmen ergreifen, falls Projekte mit Blick auf die Menschenrechte eine weitere Überprüfung erfordern. Sie kann:

  • den Projektträger auffordern, zusätzliche Studien oder Schutzmaßnahmen durchzuführen
  • Audits oder Bewertungen der Arbeitsbedingungen verlangen
  • Entwicklungspläne der indigenen Bevölkerung anfordern
  • mögliche Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Krisengebieten überprüfen
  • kontrollieren, ob das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz gewährleistet werden
  • geeignete Vertragspflichten einfügen, darunter Berichts- und Überwachungsanforderungen
  • Auszahlungen stoppen (und das Darlehen gegebenenfalls zurückfordern), bis die Mängel korrigiert wurden
  • ein Projekt aus Gründen der Menschenrechte nicht finanzieren

 

Die EIB hilft Projektträgern bei der Einbindung der Stakeholder

Die Bank hat Leitsätze veröffentlicht, die Projektträger beim Austausch mit Stakeholdern über Umwelt-, Klima- und Sozialrisiken und ‑auswirkungen unterstützen sollen. Die Leitsätze schlagen entsprechende Maßnahmen vor und beinhalten konkrete Empfehlungen, um das Risiko von Repressalien zu verringern.

Zu den Leitsätzen 

Auf der Seite der Menschenrechtsverteidiger

Die Meinungs- und Denkfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. In vielen Ländern der Welt werden Andersdenkende und Verteidiger der Menschenrechte zunehmend verfolgt. Immer öfter richten sich Gerichtsverfahren gegen öffentliche Teilhabe und besonders gegen Organisationen der Zivilgesellschaft. Für die EIB ist die Möglichkeit, zu Fragen ihrer Tätigkeit eine andere Meinung zu äußern, eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Die EIB duldet keine Repressalien, Drohungen, Einschüchterungen, Belästigungen oder Gewalt gegen Verteidiger der Menschenrechte, Umweltaktivisten oder Vertreter indigener Völker, die ihre Meinung zu EIB-finanzierten Projekten äußern. Die Bank nimmt alle Vorwürfe zu Einschüchterung oder Repressalien ernst und geht diesen gegebenenfalls nach.

Den Bürgerinnen und Bürgern zuhören

Für uns ist die sinnvolle Einbeziehung von Stakeholdern Eckpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung für alle und grundlegend für die Wahrung der Rechte der betroffenen Menschen, die in internationalen Menschenrechtsnormen verankert sind.

Unsere Sozial- und Umweltstandards erfordern, dass die Projektträger auf Projektebene ein Beschwerdeverfahren einrichten. Dieses Verfahren ermöglicht es allen Stakeholdern, vor allem auch betroffenen Einzelpersonen und Gruppen, Feedback zu geben, ihre Bedenken zu äußern, Zugang zu Informationen zu erhalten und gegebenenfalls Regressansprüche und Rechtsmittel geltend zu machen.

Daneben verfügen die Rechenschaftsmechanismen der EIB, wie etwa das Beschwerdeverfahren der EIB-Gruppe oder die Abteilung Betrugsbekämpfung, über Grundsätze und Verfahren, nach denen die Bürgerinnen und Bürger die Bank zur Rechenschaft ziehen und Bedenken bezüglich ihrer Tätigkeit vorbringen können, ohne ihre eigene Sicherheit zu gefährden.

Erfahren Sie hier, wie unser Beschwerdeverfahren funktioniert 


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Praktische Umsetzung

Wir haben in unserem Engagement für die Menschenrechte große Fortschritte erzielt. Aber es gibt immer noch viel zu tun. Wir wissen, wie schwer es für unsere Kunden oft ist, die Menschenrechte zu schützen, vor allem in einem instabilen Umfeld. Deshalb arbeiten wir hart daran, die Wirkung ihrer und unserer eigenen Arbeit zu verbessern.

Nach einer breit angelegten Konsultation der Öffentlichkeit verabschiedete die EIB-Gruppe einen neuen Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Er beschreibt erstmals, wie die Gruppe ökologische und soziale Herausforderungen angeht und sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzt.

Jetzt sind wir noch einen Schritt weiter gegangen: Unser Ansatz zu Menschenrechtsfragen legt dar, wie wir durch unsere Arbeit für die Menschenrechte eintreten. Er basiert nicht nur auf Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit, sondern beantwortet auch Fragen der Zivilgesellschaft und anderer Stakeholder dazu, was die Bank für die Menschenrechte tut.

Lesen Sie mehr über den Ansatz der EIB zu Menschenrechtsfragen  


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  • Last modified-on: 20-09-2022