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Ausschluss


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Die EIB verfolgt bei ihren Aktivitäten und Projekten eine Null-Toleranz-Politik, wenn es um Betrug, Korruption, heimliche Absprachen, Nötigung, Behinderung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht. All dies sind „rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen“ gemäß der Betrugsbekämpfungspolitik der EIB.

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Ausschlusspolitik

Unternehmen oder Einzelpersonen, die rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen begangen haben, werden für einen bestimmten Zeitraum von EIB-finanzierten Projekten und anderen Aktivitäten, an denen die EIB beteiligt ist, ausgeschlossen. Die Bestimmungen und Verfahren für den Ausschluss sind in der Ausschlusspolitik der EIB festgelegt. Über die Ausschlusspolitik wird die Betrugsbekämpfungspolitik der EIB durchgesetzt. Gleichzeitig schützt sie die finanziellen Interessen, die Integrität sowie den Ruf der Bank und der von ihr finanzierten Vorhaben.

Verfahren, die auf der Grundlage der Ausschlusspolitik eingeleitet werden, durchlaufen einen dreistufigen Prüfungsprozess. In diesem Prozess wird festgestellt, ob die vorgelegten Beweise überzeugend dafür sprechen, dass sich das Unternehmen oder die Person rechtswidrig verhalten hat.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich die EIB an die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 über den Datenschutz. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung zur Ausschlusspolitik der EIB.


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Unternehmen, die einem Ausschlussbeschluss unterliegen

Die folgenden Unternehmen stehen derzeit auf der öffentlichen Ausschlussliste der EIB:

NameGründungslandArt des Beschlussesgültig vongültig bisArt des Verfahrens
Strabag a.s Czech Republic Exclusion 15.05.2023 31.03.2024 Negotiated settlement
Shenzhen Clou Electronics Co., Ltd China Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 23.07.2021 22.07.2025 ermessensabhängig
Henan Electric Power Transmission and Transformation Construction Co., Ltd China Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 14.03.2022 13.03.2026 ermessensabhängig
Renaissance Travaux Publics Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 27.06.2022 26.06.2026 ermessensabhängig
Société des Grands Travaux Internationaux Tunisie Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 27.06.2022 26.06.2026 ermessensabhängig
EMA Côte d’Ivoire (EMA-CI) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von vier (4) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach zwei (2) Jahren 27.06.2022 26.06.2026 ermessensabhängig
Entreprise Ivoirienne de Bâtiment et Hydraulique SARL (EIBH) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach drei (3) Jahren 07.03.2023 06.03.2028 ermessensabhängig
Entreprise Ivoirienne de Travaux publics (EITP) Elfenbeinküste Ausschluss für die Dauer von fünf (5) Jahren mit Aufhebung unter bestimmten Bedingungen nach drei (3) Jahren 04.04.2023 03.04.2028 ermessensabhängig

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Vergleichsvereinbarungen

Die Ausschlusspolitik der EIB sieht die Möglichkeit vor, dass die EIB eine Vergleichsvereinbarung mit Personen oder Unternehmen aushandelt, die rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen begangen haben.

Unternehmen/Personen, mit denen die EIB Vergleiche geschlossen hat:


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  • Last modified-on: 16-05-2023